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Spezialversicherungen fiir Charterkunden decken Risiken ab, die bei herkömmlichen Policen oft ausgeschlossen werden. "Eine Kautionsversicherung haben wir in unser Paket nicht aufgenommen", erklärt der Experte von Pantaenius, denn: "Das würde die Kosten in die Höhe treiben, außerdem bieten die größeren Vercharterer diese Option ja auch schon selber an." Ansonsten ist die Skipperhaftpflicht am meisten gefragt:

"Der Skipper ist ja letztendlich immer verantwortlich, seine persönhche Haftpflichtversicherung kommt für Ansprüche, die sich aus dem Chartern ergeben, meist nicht auf." Dr. Schöchl vom Yacht Pool hebt noch einen anderen, wichtigen Aspekt der Skipperhaftpflicht hervor: "Yacht Pool deckt mit der Skipper-Haftpflichtversicherung sogar grobe Fahrlässigkeit in Kaskobereich. Wenn die Kaskoversicherung dem Skipper grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann, zahlt sie nicht. Und dieser Begriff ist nicht immer eindeutig definiert, vor allem nicht im Ausland, wo diese Frage von irgendeinem Landgericht entschieden wird.

 

Anders als bei Pantaenius wird der Umfang des Yacht Pool Schutzes individuell auf den Kunden maßgeschneidert und nicht als fertig geschnürtes Paket angeboten. "Wir ziehen hier mit dem VDC an einem Strang und arbeiten eng mit diesem Charterverband zusammen, damit unsere Versicherungen von den Bedingungen und Leistungen auf die wirklichen Risiken der Charterpraxis zugeschnitten sind", erklart Dr. Schöchl.

Eine andere Spezialversicherung vom Yacht Pool ist die Rechtsshutzversicherung für Skipper und Crew, die weltweit gilt und damit mehr leistet, als allgerneine Rechtsschutzversicherungen. Oder die Yacht Pool Beschlagnahmeversicherung: Wenn eine Charteryacht, nachdem sie beispielsweise in einen Unfall oder einen Bergefall verwickelt wurde, von den lokalen Behörden an die Kette gelegt wird, können die Folgen empfindlich sein: Die nächste Charter fällt aus, der Skipper haftet unter Umständen auch in diesem Fall. Die Yacht Pool Versicherung stellt in solchen FäIlen bis zu 50.000€ Kaution zur Verfügung, damit die Charteryacht gar nicht erst festgehalten wird.Oder die Kautionsversicherung, die immer beliebter wird: "Das nimmt für viele Crews einfach den Streß aus schwierigen Manövern", so noch einmal Dr. Schöchl.

Diese Kautionsversicherung gilt übrigens, wie alle Yacht Pool Charterversicherungen, für den Skipper und seine jeweilige, komplette Crew ein ganzes Jahr lang und beschränkt sich nicht auf eine einzelne, bestimmte Charter - auch wechselnde Crews sind innerhalb dieses Jahres mitversichert, und zwar weltweit.Aber damit noch nicht genug. Neu entwickelt wurde vom Yacht Pool eine Versicherung, die mit dem Arbeitstitel "Folgekostenversicherung" bezeichnet werden könnte. Diese wird dann in Kraft treten, wenn der Charterer Schäden am Schiff verursacht hat, wodurch es für die kommende oder kommenden Charterkunden ausfällt und der Schadensverursacher dann vom Vercharterer für den Verdienstausfall oder andere Folgekosten belangt wird.

Ob und wieweit sich Charterer mit diesen Spezialversicherungen absichern, ist sicherlich eine Frage der jeweligen Persönlichkeit und Risikobereitschaft. Vor allem Skipper sollten sich aber über die weitreichenden Konsequenzen verunglückter Törns im klaren sein. Denn letztendlich ist es doch immer noch das Beste, wenn es gar nicht erst zum Schadensfall kommt.