Yachtcharter Versicherungen
Pinkuin Yachtcharter
Bareboat oder mit Skipper Segelyachten, Katamarane, Motoryachten
oder Yachten mit Besatzung.
Spezialversicherungen fiir
Charterkunden decken Risiken ab, die bei herkömmlichen
Policen oft ausgeschlossen werden. "Eine Kautionsversicherung
haben wir in unser Paket nicht aufgenommen", erklärt der Experte
von Pantaenius, denn: "Das würde die Kosten in die Höhe treiben,
außerdem bieten die größeren Vercharterer diese Option ja auch
schon selber an." Ansonsten ist die Skipperhaftpflicht am
meisten gefragt:
"Der Skipper ist ja letztendlich immer verantwortlich, seine
persönhche Haftpflichtversicherung kommt für Ansprüche, die sich
aus dem Chartern ergeben, meist nicht auf." Dr. Schöchl vom
Yacht Pool hebt noch einen anderen, wichtigen Aspekt der
Skipperhaftpflicht hervor: "Yacht Pool deckt mit der
Skipper-Haftpflichtversicherung sogar grobe Fahrlässigkeit in
Kaskobereich. Wenn die Kaskoversicherung dem Skipper grobe
Fahrlässigkeit nachweisen kann, zahlt sie nicht. Und dieser
Begriff ist nicht immer eindeutig definiert, vor allem nicht im
Ausland, wo diese Frage von irgendeinem Landgericht entschieden
wird.
Eine andere Spezialversicherung vom
Yacht Pool ist die Rechtsshutzversicherung für Skipper und Crew,
die weltweit gilt und damit mehr leistet, als allgerneine
Rechtsschutzversicherungen. Oder die Yacht Pool
Beschlagnahmeversicherung: Wenn eine Charteryacht, nachdem sie
beispielsweise in einen Unfall oder einen Bergefall verwickelt
wurde, von den lokalen Behörden an die Kette gelegt wird, können
die Folgen empfindlich sein: Die nächste Charter fällt aus, der
Skipper haftet unter Umständen auch in diesem Fall. Die Yacht
Pool Versicherung stellt in solchen FäIlen bis zu 50.000€
Kaution zur Verfügung, damit die Charteryacht gar nicht erst
festgehalten wird.Oder die Kautionsversicherung, die immer
beliebter wird: "Das nimmt für viele Crews einfach den Streß aus
schwierigen Manövern", so noch einmal Dr. Schöchl.
Diese Kautionsversicherung gilt übrigens, wie alle Yacht Pool
Charterversicherungen, für den Skipper und seine jeweilige,
komplette Crew ein ganzes Jahr lang und beschränkt sich nicht
auf eine einzelne, bestimmte Charter - auch wechselnde Crews
sind innerhalb dieses Jahres mitversichert, und zwar
weltweit.Aber damit noch nicht genug. Neu entwickelt wurde vom
Yacht Pool eine Versicherung, die mit dem Arbeitstitel "Folgekostenversicherung"
bezeichnet werden könnte. Diese wird dann in Kraft treten, wenn
der Charterer Schäden am Schiff verursacht hat, wodurch es für
die kommende oder kommenden Charterkunden ausfällt und der
Schadensverursacher dann vom Vercharterer für den
Verdienstausfall oder andere Folgekosten belangt wird.
Ob und wieweit sich Charterer mit diesen Spezialversicherungen
absichern, ist sicherlich eine Frage der jeweligen
Persönlichkeit und Risikobereitschaft. Vor allem Skipper sollten
sich aber über die weitreichenden Konsequenzen verunglückter
Törns im klaren sein. Denn letztendlich ist es doch immer noch
das Beste, wenn es gar nicht erst zum Schadensfall kommt.


